Was ist erlaubt im Gemeinschaftsgarten? Wann dürfen die Nachbarn mitreden? Über diese und viele weiteren Fragen klären die Immobilienexperten, Bernd Gabel-Hlawa, Gründer und Geschäftsführer von FindMyHome.at, sowie Julia Peier, Expertin für Immobilienrecht bei PHH Rechtsanwälte, auf.
Wer Fleisch, Gemüse und Co. auf den Grill werfen will, sollte sich unbedingt im Vorhinein einen Überblick über die Dos & Don’ts des Grillens machen, um rechtliche Folgen zu vermeiden.
Grill-Fakten auf einem Blick
1. Rücksicht auf Nachbarn nehmen: Häufige Geruchsbelästigung kann bei Nachbarn zu Ärger und somit sogar zu rechtlichen Folgen führen. Wann ist die Beschwerde der Nachbarn berechtigt? Hier zählt der Einzelfall: Zieht der Rauch direkt in Richtung des Nachbarn, so hat er möglicherweise Anspruch auf eine Unterlassungsklage. Entscheidend dafür sind die Art des Grillers und die Häufigkeit der Ausübung. Am besten im Vorhinein mit den Nachbarn absprechen – so werden Unannehmlichkeiten vermieden.
2. Die Etage zählt: Grillen am Balkon im Dachgeschoss ist in den meisten Fällen kein Problem, Bewohner niederer Stockwerke sollten jedoch auf Mitbewohner Rücksicht nehmen. „Wohnt man in niederen Geschossen zieht der Rauch vom Balkon mehrere Stockwerke hinauf. Nachbarn können den intensiven Geruch als störend empfinden. Eine Absprache mit Nachbarn und Hausverwaltung vorab ist daher ratsam, um anschließende Konflikte zu vermeiden“, erklärt Bernd Gabel-Hlawa, Geschäftsführer von FindMyHome.at.
3. Was in Wien gilt, muss in Tirol nicht stimmen: Vorsicht, die gesetzliche Lage variiert von Bundesland zu Bundesland. Nicht überall sind Holzkohle- und Gasgriller erlaubt. „In Linz beispielsweise ist das Grillen mit offenem Feuer – also mit Holzkohle und Gasgriller – auf dem Balkon nicht gestattet. Das Grillen am Balkon wird somit auf Elektro-Grillgeräte eingeschränkt. In Wien wiederum sind Gasgriller bedenkenlos am Balkon zu benützen, wenn es die jeweilige Hausordnung oder der Mietvertrag nicht anders vorsieht“, so Julia Peier, Expertin für Immobilienrecht. Idealerweise informieren Sie sich über die feuerpolizeilichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Gemeinde. Generell gilt: In Wohnungen am besten nachfragen, was verboten ist – im eigenen Garten ist hingegen (fast) alles erlaubt.
4. Von Gerät zu Gerät unterschiedlich: Mit Elektrogrill ist man in Mietshäusern meistens auf der sicheren Seite. Grillen mit Holzkohle oder Gas am Balkon kann aufgrund der Feuerschutz-Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder einer Verfügung des Eigentümers untersagt sein. Wer vor der Anschaffung des Grillers sichergehen möchte, was erlaubt ist, informiert sich am besten bei der der eigenen Stadt oder der Feuerpolizei des jeweiligen Bundeslandes und wirft einen Blick in Hausordnung und Mietvertrag.
5. Auf die Häufigkeit kommt es an: Einmal in der Woche grillen? Das ist in den meisten Gegenden „ortsüblich“ und kein Problem. Wer häufiger grillen möchte, wohnt im besten Fall neben einem Grillplatz – die Ortsüblichkeit ist hier wesentlich weiter bemessen.
6. Ausnahmefall Grillparty: Es macht einen Unterschied, ob man im kleinen Kreis der Familie grillt oder eine große Grillparty schmeißt – das könnte die Grenze der Ortsüblichkeit überschreiten und sollte daher nur ein Ausnahmenfall bleiben. Im Idealfall die Nachbarn im Vorhinein verständigen und die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr einhalten.