Seit der Pressekonferenz der Regierung Dienstag Vormittag wissen wir: Die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen laufen mit 30. April 2020 (Mitternacht) aus. Ausgehen ist wieder offiziell erlaubt, allerdings gilt es dabei weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober. „Es ist leider noch nicht vorbei, aber wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg.“, so Anschober.
Außerdem informierte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger im Rahmen der Pressekonferenz darüber, wie es in der Gastronomie und in den Hotels weitergehen soll. Letztere sollen am 29. Mai wieder aufsperren. Gastronomie-Betriebe dürfen bereits ab 15. Mai wieder öffnen, für den Besuch wurden jedoch folgende Regeln festgelegt:
- Es sind keine „Spontanbesuche“ möglich: Vor Besuch eines Restaurants muss eine Reservierung erfolgen. Es soll keine freie Sitzplatzwahl geben. Gruppenreservierungen sind nicht möglich.
- An einem Tisch sind höchstens vier Erwachsene mit ihren Kindern erlaubt.
- Die Abstandsregelung von mindestens einem Meter gilt auch im Restaurant, allerdings nicht für Gäste, die gemeinsam an einem Tisch Platz genommen haben.
- Das Service-Personal muss einen Mund-Nasen-Schutz Tragen, nicht jedoch die Gäste.
- Der Schankbetrieb an der Bar/Theke ist ausgeschlossen.
- Geöffnet werden darf ab 6 Uhr, Sperrstunde ist um 23 Uhr.
All diese Vorgaben gelten auch für Bars - dort wird es wohl wesentlich schwieriger, all das umzusetzen.
Über all diesen neuen Maßnahmen und Vorgaben – auch abseits von Gastronomie und Tourismus – wurde jedoch betont, dass diese Regeln vorerst bis Ende Juni befristet gelten und laufend evaluiert werden sollen. „Wir können jederzeit stopp sagen“, so Rudolf Anschober. Für's erste dürfen wir uns aber auf jeden Fall schon auf den ersten Besuch im Lieblingsbeisl, -restaurant oder beim Heurigen freuen.